Wir hatten Besuch!

Die florum 2026 war erneut eine gute Mischung aus Theorie (Vorträge) und vor allem auch Praxis: So konnten Interessierte einen Blick auch in unseren Betrieb und die Baumschulquartiere werfen.


von Maren Meyer


Im Rahmen der florum 2026 haben wir zu einem Rundgang durch unseren Betrieb eingeladen. Die Besichtigungen haben wir bewusst in kleinen Gruppen organisiert, damit es ruhig, persönlich und vor allem informativ bleibt. Bei bestem Wetter konnten wir so unsere Baumschule ohne Hektik und in angenehmer Stimmung präsentieren.


Auf den Rundgängen haben wir uns insbesondere unsere Alleebäume im Freiland und im Container angesehen. In den unterschiedlichen Kulturen und Bereichen konnten wir Einblicke aus der Produktion geben und erklären, worauf es beim Umgang mit den Pflanzen ankommt.


Wir hoffen, dass es den Gästen genauso gut gefallen hat wie uns und dass wir einen gelungenen Einblick in unsere Kulturen vermitteln konnten. Gleichzeitig wünschen wir uns, dass einige Eindrücke mitgenommen wurden.

Zum Abschluss gab es noch einen kleinen Snack bei gemütlichem Zusammensein.


Für alle Kunden, die dieses Mal nicht mit dabei waren: Wir planen im nächsten Jahr zur florum sicher wieder einige Rundgänge. Oder, wenn Sie sich vor der Herbstsaison noch einen Überblick über die Qualitäten in unseren Quartieren verschaffen wollen, dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Termin. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!



Veröffentlicht in Baumschule am 19.08.2026 11:00 Uhr.

"Bienenfreundlichkeit" vor dem Aus?

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde novelliert und tritt am 27.09.2026 in Kraft: Was hat die Baumschulbranche damit zu tun?



Für die Baumschulbranche bringt die aktuelle Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – (konkret: Gesetz zur Änderung des UWG zur Umsetzung der EU-„EmpCo“-Richtlinie) – drastische Verschärfungen bei der Werbung mit Umweltaussagen mit sich. Pauschale Aussagen zu „grünen Benefits“ oder (unbewiesene) Öko-Versprechen sind damit künftig abmahngefährdet.


Neu im novellierten UWG ist, dass nun auch die Baumschulbranche einbezogen wird, wenn es um pauschale Aussagen zu „grünen Benefits“, zu pauschalen ökologischen Versprechen bzw. pauschalen Umweltaussagen zu einzelnen Pflanzen geht. Die Rechtsprechung des BGH betont (Urteil vom 27.06.2024 – I ZR 98/23, GRUR 2024, 1122 Rn 22 f. – zur Zulässigkeit der Werbung mit dem Begriff klimaneutral), dass aus einem gesteigerten Umweltbewusstsein der Verbraucher solche Produkte bei einer Kaufentscheidung bevorzugt werden, bei denen auf eine besonders vorteilhafte ökologische Wirkung oder Eigenschaft hingewiesen wird. Diese emotionalisierende Wirkung von „grünen“ Werbeaussagen rechtfertige besonders hohe Anforderungen an Transparenz und Belegbarkeit.

 

Unser Branchenverband, der Bund deutscher Baumschulen (BdB) beschreibt es so: 

Die neue Rechtslage fußt auf einem klaren gesetzgeberischen Bekenntnis: Wer mit Umwelteigenschaften seiner Produkte wirbst, muss diese Eigenschaften nachweisen können“. (aus: BdB Newsletter 13/2026)

 

Zu branchentypischen Schlagworten, die unter die Unzulässigkeit pauschaler „Öko“-Aussagen fallen könnten, zählen z.B. 


-      umweltfreundlich

-      ökologisch wertvoll

-      bienenfreundlich

-      insektenfreundlich

-      klimaresistent

-      trockenheitsverträglich

-      nässeverträglich

-      trockenstresstolerant

-      stadtklimaverträglich

-      Klimabaum

-      Zukunftsbaum

 

Verdacht: Greenwashing!

Die Idee des Verbraucherschutzes und die Ausweitung der Gesetzesregelungen im UWG auf den Bereich der Pflanzenvermarktung wird sein, auch Pflanzeneigenschaften einer objektivierbaren, quantifizierbaren Überprüfung von zugeschriebenen und womöglich werbewirksamen Aussagen zu unterziehen. 

Dazu allerdings bedarf es zunächst überhaupt erst (noch zu bestimmender) Kriterien und Grenzwerte, anhand derer Pflanzen in Positiv-Listen einsortiert werden könnten. Ab wann ist denn ein Baum trockenstresstolerant? Ab wann gilt ein Gehölz als insektenfreundlich?

Wenn also einer Pflanze das Label „insektenfreundlich“ zugeschrieben wird (werblich auf einem Etikett, in einer Auswahlliste, in einer Sortimentsbeschreibung, in einem Pflanzensteckbrief), dann ist diese Aussage zur Umweltleistung solange unzulässig und abmahnfähig im Sinne des novellierten UWG, bis es diese rechtssichere Positivliste gibt. 

Bisher war eine Kernkompetenz der produzierenden grünen Branche – dazu zählen Baumschulen, Staudengärtnereien und Gartencenter – Expertise und Beratungsfunktion in Sachen Pflanzenverwendung. 


Bisher galt im Grunde genommen aber auch: Pauschale Aussagen lassen sich nicht ohne weiteres auf individuelle Pflanzaufgaben übertragen


Bei einer Pflanzenauswahl sind immer die jeweiligen, oft sehr individuellen Standortbedingungen und vielfältigen ökologischen Wechselwirkungen zu berücksichtigen. Der inflationäre Gebrauch des Attributes „bienenfreundlich“ war in der jüngeren Vergangenheit vielleicht auch nicht gerade Ausweis besonderer Expertise und Beratungsfunktion der Branche.


Möchten wir Produzenten künftig mit derartigen Umweltaussagen einem Produkt werben, wird entweder eine unabhängige externe Zertifizierung (wer macht sowas rechtssicher?) oder eine amtliche Positivliste (wer erstellt diese rechtssicher?) die jeweilige Umweltaussage belegen müssen.

So hat beispielsweise das Bundeslandwirtschaftsministerium, das in der Vergangenheit schon selbst als Herausgeberin von mäßig fachkundig erscheinenden Ökoleistungs-Pflanzenlisten aufgetreten ist, das Julius-Kühn-Institut mit der Erstellung einer Liste zu den pflanzenbezogenen Eigenschaften „insektenfreundlich“ und „bienenfreundlich“ beauftragt. Ob diese Liste jemals im Sinne der EmpCo-RL im Rahmen des UWG rechtssicher anerkannt wird, weiß keine Biene. 

 

Pauschal – Spezifisch

Pflanzen entziehen sich in der Regel typischen strengen Referenzstandards, weil ökologische Wechselwirkungen von den individuellen Standortbedingungen abhängen. Spezifische Aussagen könnten von Pflanzenverwendern wie Landschaftsarchitekten oder Fachleuten des Garten- und Landschaftsbau getätigt werden, die im Zuge ihrer Ausbildung und Erfahrung die fachliche Kompetenz haben (sollten) und den geplanten Pflanzstandort bewerten können.


Ein Baumschulbetrieb wie wir es sind kann auf die verschärfte Gesetzeslage derzeit nur so reagieren: 

Wir werden auf jegliche schriftliche oder visuelle Kommunikation verzichten, die eine positiven Umweltleistung von Pflanzen impliziert, bis rechts- und abmahnsichere Regelungen bestehen. 


Dabei dürfen Pflanzenverwender schon sehr gespannt sein, wie und von welcher Kapazität evidente natürlich-biologische Eigenschaften künftig in „künstliche“ Zertifizierungen und Grenzwerte gepresst werden. 




Veröffentlicht in Pflanzen, Klima, Politik am 14.07.2026 12:00 Uhr.

Bevor gepflanzt wird: Tipps für Nachbarn

Nachbarrecht und Abstandsregelungen für Anpflanzungen kennen und anwenden



Erst informieren, dann einpflanzen: Wer Gehölze in die Nähe der Grundstücksgrenze pflanzen möchte – beispielsweise als Sichtschutz zum Nachbarn oder zur Straße, kommt um das Thema Pflanzabstand zur Grenze nicht herum. Oder riskiert nachbarschaftlichen Streit. Abstandsregelungen für Pflanzungen sind dabei in den einzelnen Bundesländern teils sehr unterschiedlich in den jeweiligen Nachbarrechtsgesetzen geregelt. Das Grundprinzip aller dieser Regelungen ist jedoch gleich: Je höher die Pflanze, desto größer der Abstand zur Grundstücksgrenze.


Diese Regelungen haben zum Ziel, Nachbarn vor Beeinträchtigungen durch Bäume und Sträucher zu schützen, sei es vor Laub- und Fruchtfall, vor Schäden durch eindringendes Wurzelwerk oder die Verschattung von Gartenbereichen oder Wohnräumen.


Abstandsregelungen können so sowohl den vorgesehenen Pflanzplatz wie auch die Pflanzenauswahl selbst beeinflussen– vor allem bei beengten Gartensituationen und kleinen Grundstücksflächen. 


Informieren Sie sich daher schon bei der Planung einer Bepflanzung, für die Mindestabstände gelten könnten. Dazu möchten wir einen ersten Überblick geben und haben uns daher mit dem Thema Abstandsregelungen und Nachbarschaftsrecht näher beschäftigt. 

Die rechtliche Seite fassen wir ohne Gewähr zusammen und ergänzen diese um gärtnerische Aspekte – für eine dauerhafte und unstrittige Pflanzung. 


Apropros Streit: Viel Erfolg verspricht erfahrungsgemäß ein klärendes Gespräch zwischen Nachbarn. Oftmals sind die Wünsche z.B. zu pflanzlichem Sichtschutz sogar deckungsgleich, so dass – sehr platzsparend –eine Heckenpflanzung auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze infrage kommt, die auch nur halbe Arbeit bei Heckenschnitt bedeutet…


Veröffentlicht in Baumschule am 04.06.2026 9:59 Uhr.

Auf der Suche nach dem Tomoffel-Baum: Wenn Sie bei uns einen Baum aussuchen möchten

Das Gehölzsortiment ist groß und vor allem für Privatkundschaft unübersichtlich. Da fällt die Auswahl nicht leicht – vor allem dann nicht, wenn Kunden im Baumschulquartier stehen und dann ‚Ihren‘ Baum vor lauter Bäumen nicht sehen. Wir geben Tipps für eine Vorbereitung, damit der Besuch bei uns ein Erfolg wird.

16:00 Uhr, Feierabend in der Baumschule an einem Sonnabend in der Frühjahrsversandsaison vor vielen Jahren. Es klingelt an der Bürotür: Privatkundschaft steht vor der Tür, ein Ehepaar, geschätzt Mitte 40. Ein Landschaftsbauunternehmen hatte die beiden zu uns geschickt. 


Wir wissen von nix.


Haben Sie schon einmal von der Tomoffel gehört? Das könnte fast das pflanzliche Pendant zur eierlegenden Wollmilchsau sein. Als Tomoffel wird die "Tomatenkartoffel" bezeichnet, an der im Sommer oberirdisch Kirschtomaten und im Herbst unter der Erde Kartoffeln geerntet werden können. Glauben Sie nicht? Es handelt sich tatsächlich um veredelte Pflanzen dieser Nachschattengewächse. 


Bei Obstgehölzen werden schon lange sogenannte Familien- oder Mehrfruchtbäume kultiviert, bei denen verschiedene Augen von Edelsorten in den Stamm okuliert werden, so dass drei bis fünf unterschiedliche Sorten einer Obstart von einem einzigen Baum geerntet werden können. 


Was das mit der Suche nach einem Baum zu tun hat? Geduld bitte (in jeder Hinsicht).

 

Das Privatkundengeschäft ist nicht unser Hauptabsatzgeschäft. Eine Baumschule ist nicht unbedingt eine Gartenbaumschule (Baumschule Bradfisch ist keine Gartenbaumschule) und kein Gartencenter, in dem sich an Regalen vorbei und um Tische herum umherstreifen ließe. Auch bunte Etiketten mit Pflanzensteckbriefen und Preisschild an der Pflanze gibt es bei uns nicht.

 

Bei uns stehen dafür echte Bäume dort, wo diese kultiviert werden: Im Freiland (Bäume mit Ballen) und in den Stellagen unserer Containerbaumquartiere (Bäume im Pflanzsack). Anders als in vielen Garten-centern und Garten-Baumschulen mit überwiegend Miniatur-Bäumen, Halb- und Dreiviertelstämmchen im Gerade-noch-Kofferraumformat bedeutet Baum bei uns i.d.R. auch hoher Stamm (= Hochstamm), an dem in etwa 2,20 bis 2,40 m die Baumkrone beginnt. Die Bäume haben bei uns eine Größe, wie sie üblicherweise entlang von Straßen und in Parkanlagen gepflanzt werden. 

Wenn es um die Größe eines Baumes geht, sprechen wir von Qualitätund unterscheiden hier nach Dicke des Stamms, gemessen und eingeteilt nach Stammumfang.


Der Vorteil für Privatkundschaft wenn sie sich für den Besuch einer Baumschule wie bei uns entscheiden:

Das Baum-Sortiment ist – wiederum anders typischerweise im Gartencenter – ausgesprochen breit. Nicht die volle Katalogbreite (das bietet wohl keine Baumschule für sich alleine, dafür handeln Baumschulen untereinander), aber mit typischen Straßen- und Hofbaumarten in zahlreichen Wuchsgrößen in großer Arten- und Sortenbreite sowie Obstbäumen. 


Und apropros Kofferraumformat: Hochstämme passen nicht in Pkw-Kofferräume, nicht in Cabrios trotz geöffnetem Dach und auch nicht auf einachsige Pkw-Anhänger. Pferdeanhänger sind ein Notbehelf – aber überlassen Sie den Transport im Zweifel lieber uns oder lassen Sie Ihre Bäume von dem Garten- und Landschaftsbaubetrieb abholen, der Ihnen die Bäume auch fachgerecht einpflanzt und verankert. 

 

Und Kunden, die sich im Vorwege Gedanken gemacht haben, welche Pflanzen sie für ihren Garten benötigen, schicken wir selbstverständlich nicht weg, auch wenn sie ihren Besuch wie die Eheleute, die gerade am Büro geklingelt haben, nicht vorher mit uns absprechen (wovon wir abraten: rufen Sie uns vorher an unter Tel. 04101 79550, dann haben wir Zeit für Sie und können Sie in die weitläufigen Baumschul-quartiere begleiten).


Als Pflanzenverwender bitte ich immer darum, dass Eheleute gemeinsam beim Planungsgespräch dabei sind. Ich möchte in Sachen Uneinigkeit später auf keinen Fall zum gartenplanenden Paartherapeuten werden. Und ich hoffe natürlich immer darauf, dass sich Paare im Vorweg gemeinsam Gedanken gemacht haben, welche Richtung (zumindest ganz grob) eingeschlagen werden soll (und die Wahrscheinlichkeit, dass zumindest einem Ehepartner meine Ideen gefallen, ist auch höher...). 

 

Für die Vorbereitung eines Baumschulbesuchs könnte das bedeuten, dass Sie bei einem Spaziergang in der Nachbarschaft in Frage kommende Pflanzen als eine Vorauswahl fotografieren. Wenn Sie die Pflanzen nicht kennen und nicht benennen können macht das gar nichts. Das übernehmen wir als Fachleute für Sie. Oder Sie stöbern durch unsere Verwendungsvorschläge wie zu den (Kugel-) Kleinbäumen oder den 4-Jahreszeiten-Gehölzen.

 

Besagtes Ehepaar, das wir nun zu Feierabend ins Büro bitten, hatte sich weder abgesprochen noch vorbereitet - und das in so ziemlich jeder Hinsicht (nicht):


„Wir suchen einen Baum für unseren Garten!“

 Was soll es denn für ein Baum sein?

Sie: „Immergrün soll er sein.“

Er: „So kugelig, das haben wir woanders schon mal gesehen.“

Sie: „Mit so schmalen Blättern.“


Meinen die beiden vielleicht eine Kugel-Robinie oder einen Kugel-Ahorn? Das sind die meistverkauften Kleinbäume mit kugelförmiger Krone. Allerdings sind diese beiden Gehölze nicht immergrün.


Er: „Nein, meine Frau möchte doch lieber etwas Immergrünes. Ich habe eigentlich auch nichts gegen etwas Laubabwerfendes.“

Sie: „Aber nein, wir haben hinten im Garten schon so einen normalen Ahorn, der macht jedes Jahr im Herbst sieben Säcke Laub voll, das ist uns schon zu viel.“

Er: „Der Baum soll ja auch nicht so groß werden.“

Sie: „Na doch, der kann das Haus schon gerne ein bisschen verdecken.“


Der Seniorchef ist zwischenzeitlich kurz verschwunden und kommt mit einem dicken, reich bebilderten Gehölzbuch zurück: 

Vielleicht ein Schnurbaum? Den gibt es auch in kugelig, ist aber auch laubabwerfend.

 

Sie: „Nein, der soll schon immergrün sein. Thuja kugelförmig geschnitten, die gibt es doch auch auf Stamm.“

Er: „Nein nein, um Himmels Willen, das erinnert mich zu sehr an Friedhof. Es sollen vier Kugelbäume sein, für eine kleine Allee für unsere Auffahrt.“

Sie: „Wir möchten auch gerne noch eine Eibenhecke kaufen, gibt es die auch in schön dunkelgrün und ohne Beeren weil wir Kinder haben?“ 

 

Wir haben auch eine Eibenhecke und gleichzeitig zwei Kinder, die damals drei und sieben Jahre alt waren. Das Fruchtfleisch der Früchte ist der einzige ungiftige Teil der Pflanzen. Unsere Kinder jedenfalls futtern sich so oder so nicht durch den Garten, dafür sind sie viel zu krüsch. Die Mutter als Eibe-kein-Problem-Testimonial, das überzeugt: Die Eibenhecke ist damit beschlossen!

 

Sie haben Kinder oder Enkelkinder und wollen Ihren Garten neu bepflanzen oder haben als Aufgabe die Pflanzenauswahl für die Bepflanzung einer Kita oder Schule? Dann empfehlen wir Ihnen einen Blick in unseren Beitrag zur Pflanzenverwendung von kinderfreundlichen und -sicheren Pflanzen



Zurück zu den Kugelbäumen


Er: „Was kostet das denn überhaupt?“

Das richtet sich in der Baumschule nach Stammumfang.

Er: „Wie ist das überhaupt mit dem Stamm, wird der auch immer dicker? Ich habe schon Kugelbäume mit ganz dicken Stämmen gesehen, das mögen wir gar nicht leiden.“

Sie: „Wie ist das mit der Höhe? Die Kugel obendrauf, wächst die noch weiter mit nach oben, wenn der Baum wächst?“


Nein, die Krone wird auf den Stamm veredelt, die Stammhöhe bleibt immer gleich. Nur der Durchmesser der Krone selbst wächst.

 

Der Seniorchef blättert noch einmal in dem dicken Gehölzbuch.


Sie: „Also, Katalog oder Internet, das hilft mir da gar nicht weiter. Ich muss das in Natura sehen, ich muss das anfassen.“


Nun fällt der Blick durchs Fenster auf den zu der Zeit gut gefüllten Versandhof. Dort steht ein Posten bildschöner Ilex ‘Nellie Stevens‘-Hochstämme. Könnte man ja mal beispielhaft jetzt so in Natura sehen und anfassen


Das Ehepaar ist mit einer so spontanen Entscheidung jedoch nun offenkundig überfordert und so endet deren samstäglicher Ausflug in die Baumschulwelt in Sachen Baum für beide Seiten leider ergebnislos.


Sie wissen jetzt, dass sich ein wenig Vorbereitung bei der Auswahl des Wunschbaumes sinnvoll ist. Dann freuen uns, Sie in durch unsere Baumschule zu führen, um dann gemeinsam Ihren persönlichen Tomoffel-Baum zu finden!




Veröffentlicht in Pflanzen, Planung, Pflanzenverwendung am 25.04.2026 13:00 Uhr.

Das Grüne nach oben: Baumpflanzanleitungen

Wussten Sie, dass sich die Art, wie Sie als Kunde und wir als Baumschule einen Baum pflanzen, schon deutlich unterscheidet? 

Unsere wurzelnackt gepflanzten Jungbäume sind mit einem Stammumfang von 10/12 cm deutlich kleiner als die von uns fertig kultivierten Hochstämme mit Stammumfängen zwischen 16/18 und 20/25 und einer Drahtballierung bzw. einem festen Wurzelballen im Pflanzsack.


„Das Grüne nach oben“

(Alte Baumschulweisheit)



Ins Freiland pflanzen wir die Jungbäume mit unserer Pflanzmaschine: Diese zieht eine Pflanzfurche, in die in regelmäßige Abstände die Jungbäume gestellt werden und drückt anschließend die Furche wieder zu. Im Nachgang werden die Bäume manuell lotrecht ausgerichtet, Oberboden wo nötig ergänzt und das Wurzelwerk angetreten. Schließlich werden bei verbissempfindlichen Arten Verbissschutzmanschetten ergänzt. Eine voll schlagkräftiges Baumpflanzteam besteht dann aus 6 Personen.



Baumpflanzung im Freiland: Die gepflanzten Jungbäume bestehen im Grunde genommen aus ein wenig Wurzelwerk, langem geradem Stamm und einigen Knospen, aus sich denen die Baumkrone entwickeln soll. Gepflanzt wird hybrid mit Pflanzmaschine und Hand-/ Fußarbeit  



Die Jungbäume haben zunächst im Grunde genommen noch gar keine Krone und bieten dem Wind entsprechend nur wenig Angriffsfläche. Die Bäume werden daher auch nicht extra an Baumpfählen befestigt. Vor allem nach Stürmen und gleichzeitig belaubten Kronen bedeutet dies leider auch, dass schief gewehte Bäume nachgerichtet werden müssen.





Containerbaumquartier mit frisch getopften (oder besser: eingesackten) Jungbäumen



Für die Containerkultur werden die Jungbäume mit dem Wurzelwerk in die Pflanzsäcke gestellt und auf einer Rüttelplatte in Pflanzsubstrat eingetopft. Die fertig getopften Bäume werden in die Baumquartiere transportiert, aufgestellt und an die automatische Tropfberegnung angeschlossen. Da diese Bäume sich natürlich nicht über ihr Wurzelwerk im Boden verankern können, werden Containerbäume an stabile Stellagen angebunden.

 

Und wenn Sie einen Baum in Ihren Garten pflanzen wollen? Dann gibt es als fachliche Grundlage für den Garten- und Landschaftsbau die FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen (Teil 1 und 2), in denen Planung, Pflanzung und Pflege (Teil 1) sowie Standortvorbereitungen für Neupflanzungen, Bauweisen und Substrate (Teil 2) behandelt werden. 


So ausführlich soll es gar nicht sein?


Dann legen wir Ihnen einen Blick in unsere nagelneuen Baumpflanzanleitungen nahe – nein, nicht unsere Pflanzweise: Sie benötigen einen Spaten, keine Pflanzmaschine.

Diese haben wir sowohl für Bäume aus dem Freiland (Bäume mit Ballen) wie auch für Containerbäume erstellt:



https://bradfisch.de/media/Pflanzanleitung-Freilandbaum-26-03.pdf





https://bradfisch.de/media/Pflanzanleitung-Containerbaum-26-03.pdf





Ergänzend werden die Anleitungen durch eine Handreichung zum Thema Pflanzschnitt bei Hochstämmen, wobei diese sich als Überblick für einen fachgerechten Pflanzschnitt gedacht ist und gärtnerische Erfahrungen hier unbedingt von Vorteil ist. 


Sind Sie sich unsicher? Fragen Sie nach bei uns, oder beauftragen Sie (vor allem bei umfangreicheren Baumpflanzungen und deren erforderlichen Verankerungen) einen Fachbetrieb des Garten- und Landschaftsbaus.


Wir wünschen viel Erfolg bei der Baumpflanzung und vor allem: Gutes Anwachstum!







Veröffentlicht in Baumschule am 15.03.2026 18:00 Uhr.

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Inh.: Bettina Stoldt, Dipl.-Ing. agr. (FH)

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